Unterstützungskommando (WHNS)

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Im Rahmen von REFORGER wurde auch die Mobilmachung im Rahmen des WHNS-Vertrages geübt

Die Unterstützungskommandos der Bundeswehr waren Großverbände des Territorialheeres. Hauptaufgabe war die Unterstützung der US-amerikanischen Streitkräfte bei der Mobilmachung im Rahmen des Wartime Host Nation Support (WHNS). Das WHNS-Programm existierte von 1982 bis 1997.

Politischer Hintergrund

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Anfang der 1970er-Jahre war im Kräfteverhältnis zwischen NATO und Warschauer Pakt durch die Aufrüstungsbemühungen der Sowjetunion eine neue Situation im Kalten Krieg eingetreten.

Nach der bisherigen NATO-Planung für eine schnelle Zuführung von Streitkräften aus den Vereinigten Staaten und Kanada nach Europa (Rapid Reinforcement Concept (RRC)) sollten diese Verstärkungen innerhalb von 30 Tagen in Europa einsatzbereit sein.

Am 15. April 1982 schlossen die Vereinigten Staaten und die Bundesrepublik Deutschland aufgrund Art. 3 des Nordatlantikvertrags und gemäß den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts einschließlich des Zusatzabkommens das Abkommen über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise oder Krieg (engl. Wartime Host Nation Support, WHNS).[1]

In diesem Vertrag verpflichteten sich die Vereinigten Staaten, innerhalb von zehn Tagen zusätzlich sechs Divisionen und 1.000 Kampfflugzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu stationieren. Das Material (Kampf- und Transportfahrzeuge, Waffen, Versorgungsgüter usw.) dieser Divisionen war in Deutschland oder im unmittelbar angrenzenden Ausland eingelagert. Durch das schnelle Heranführen des Personals aus Übersee, das dann lediglich das Material übernehmen und aktivieren musste, sollte die rasche Verstärkung der konventionellen Streitkräfte in Europa ermöglicht werden.

Im Gegenzug verpflichtete sich die Bundesrepublik, entsprechende Unterstützungsleistungen zu erbringen. Art und Umfang der militärischen Leistungen sowie Ausstattung, Ausbildung und Organisation der Unterstützungskräfte wurde im „Folgevertrag Militärische Leistungen“ im Juni 1986 festgelegt. Diese umfassten im Einzelnen:

Hinzu kam die Instandsetzung bzw. der Ausbau von 26 Flughäfen.

Das benötigte Material war in vier Klassen eingeteilt:

Zur Wahrnehmung des Unterstützungsauftrags wurden sechs Unterstützungskommandos aufgestellt.

Am 11. Januar 1982 wurde in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln-Raderthal zunächst der Planungsstab WHNS aufgestellt. Er sollte die Realisierbarkeitsuntersuchungen für die dem Heer übertragenen WHNS-Aufgaben durchführen, die Planungsgrundlagen für die Aufbau- und Ablauforganisation erarbeiten und die Voraussetzungen für Realisierungsentscheidungen des Führungsstabes des Heeres schaffen. Der Planungsstab, der am 1. Oktober 1983 in Unterstützungskommando WHNS umbenannt wurde, schloss seine Arbeit zum Jahresende 1985 ab und die Unterstützungskommandos wurden in der Folgezeit aufgestellt.

Am 27. April 1995 kündigten die Vereinigten Staaten als Konsequenz der veränderten sicherheits- und militärpolitischen Lage in Europa das WHNS-Abkommen. Im Rahmen der Umsetzung der Heeresstruktur 5 wurden die deutschen Unterstützungskommandos für die US-amerikanischen Verstärkungskräfte zwischen September 1992 und März 1997 aufgelöst.

Die Unterstützungskommandos hatten die Aufgabe, Unterstützungsforderungen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten nach den Führungs- und Einsatzgrundsätzen sowie den logistischen Verfahren der Bundeswehr im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen. Dazu gehörten im Einzelnen

Sie arbeiteten hierzu unmittelbar mit den zu unterstützenden US-amerikanischen Bedarfsträgern zusammen.

Im Frieden wurden hierzu von den Ukdos entsprechende Vorbereitungen getroffen:

  • die Aufstellung von Mobilmachungstruppenteilen sowie die Vorbereitung der Alarmierung und Mobilmachung einschließlich der Einrichtung von Mobilmachungsstützpunkten,
  • das Entwickeln, Abstimmen und Festlegen der Verfahren für das Zusammenwirken der Truppenteile mit den zu unterstützenden Truppen der Vereinigten Staaten,
  • die Teilnahme an Übungen der entsprechenden US-amerikanischen Einheiten, insbesondere im Zusammenhang mit den Return of Forces to Germany (REFORGER) Manövern.
Gliederung des Unterstützungskommandos 5 in amerikanischen Unterlagen

Die Unterstützungskommandos waren sehr unterschiedlich gegliedert, da sie mit unterschiedlichen amerikanischen Kommandobehörden und unter Annahme verschiedener Lagen zusammenarbeiten sollten. Die aufgestellten Truppenteile umfassten Verbände und Einheiten mit unmittelbarem Unterstützungsauftrag sowie zur Führung, Versorgung und Personalersatz der eigenen Truppenteile. Die Friedensaufgaben sollten für den Heeresanteil durch präsente Kräfte in Form von etwa 780 Soldaten und 620 zivilen Mitarbeitern erfüllt werden. Dazu kamen 650 Wehrübungsplätze (Planungszahl, Stelle, auf der an jedem Tag eines Jahres ein Reservist eine Wehrübung leisten kann). Im Fall von Krise und Krieg sollten diese Kräfte durch Einberufung von Reservisten auf etwa 85.000 Mann anwachsen. Die materielle Ausstattung der Unterstützungskommandos bestand zu etwa 60 % aus Gerät der materiellen Mobilmachungsergänzung und zu je 20 % aus STAN-Gerät der Bundeswehr und US-amerikanischem Material. Aufgestellt wurden folgende Unterstützungskommandos:

  • Manfred Berg, Philipp Gassert: Deutschland und die USA in der Internationalen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Festschrift für Detlef Junker. Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3-515-08454-1.
  • Gerd Kaldrack: WHNS-Unterstützungskommando. Neuer Großverband des deutschen Heeres. In: Truppenpraxis. Nr. 3, 1986, S. 225 ff.
  • Bundesminister der Verteidigung, Informations- und Pressestab (Hrsg.): Heer, Stichworte + Zahlen. Bonn 1980 (Faltblatt).
  • O.W. Dragoner: Die Bundeswehr 1989. Territorialkommando SCHLESWIG-HOLSTEIN. Territorialkommando NORD. Territorialkommando SÜD. Anhang: Territoriale Gliederung. 4. Auflage. 2.2 – Heer, Februar 2012 (relikte.com [PDF; abgerufen am 10. Juli 2018]).
Commons: Coats of arms Unterstützungskommandos (Bundeswehr) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise oder Krieg. Vom 15. April 1982. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil II, ausgegeben zu Bonn am 22. April 1982